Senkung der Beitragsbemessungsgrenze GRV (West) zum 01.01.2022
Die pandemiebedingt gesunkenen Bruttolöhne führen erstmalig zu einer Senkung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies hat Auswirkungen in der betrieblichen Altersversorgung auf die Höhe der sozialversicherungsfreien Beiträge und die Höhe der steuerfreien Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG. Die neue 4%-Höchstgrenze liegt ab 2022 bei 282,00 EUR monatlich (bisher 284,00 EUR). Somit ist in den sog. „versicherungsförmigen Durchführungswegen“ Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds im nächsten Jahr der den Betrag von 282,00 EUR monatlich übersteigende Beitrag sozialversicherungspflichtig. Dies hat…