Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze GRV (West) zum 01.01.2023
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt zum 01.01.2023 auf 87.600,- EUR p.a. . Dadurch steigt die Höhe der maximal sozialversicherungsfreien Beiträge in der betrieblichen Altersversorgung auf 3.504,-EUR p.a.. Dies sind dann monatlich 292,- EUR (bisher 282,- EUR). Die Höhe der maximal steuerfreien Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG steigt ebenfalls auf 3.504,- EUR (4%) bzw. 7.008,- EUR (8%) p.a. . Die neue 8%-Höchstgrenze liegt ab 2023 dann bei bei 584,- EUR monatlich (bisher 564,- EUR). Somit ist…