Zwei Urteile des Bundesfinanzhofes vom 19.05.2021 (Az. X R 20/19 und X R 33/19) zur Doppelbesteuerung von Empfängern einer gesetzlichen Altersrente, haben dazu geführt, dass die steuerliche Abzugsmöglichkeit der Beiträge zu einer Basisrente (Rürup) bereits jetzt (2023) auf 100% vorgezogen worden ist (Art. 4 Nr. 4 Jahressteuergesetz). Dies war ursprünglich erst ab dem Jahr 2025 vorgesehen.Gleichzeitig ist die stufenweise Anhebung der nachgelagerten Versteuerung laufender Renten gestreckt worden. Die volle nachgelagerte Versteuerung wird jetzt erst ab dem Jahr 2058 erreicht (bisher…