Wer dauerhaft aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei oder weniger als sechs Stunden am Tag erwerbstätig sein kann, hat, sofern er bestimmte Voraussetzungen erfüllt, Anspruch auf eine gesetzliche volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente. Im Schnitt lag die Rentenhöhe der über 1,8 Millionen Bürger, die Ende 2019 eine solche erhielten, unter 840 Euro. Dies belegen Daten der Deutschen Rentenversicherung.
Für eine solche Rente müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Zu den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen gehört bis auf wenige Ausnahmen eine Versicherungszeit von mindestens fünf Jahren und mindestens 36 Pflichtbeiträgen in den letzten 60 Monaten vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Volle und teilweise Erwerbsminderungsrente
Eine volle Erwerbsminderungsrente bekommt nur, wer wegen gesundheitlicher Einschränkungen weniger als drei Stunden am Tag erwerbstätig sein kann. Wer aufgrund eines Leidens zwischen drei und unter sechs Stunden arbeiten kann, erhält eine teilweise Erwerbsminderungsrente.
Ist eine Tätigkeit mit mindestens sechs Stunden am Tag möglich – dies muss nicht der erlernte oder bisher ausgeübte Beruf sein –, hat man keinen Rentenanspruch.
Während die monatliche Rente bei voller Erwerbsunfähigkeit durchschnittlich wenger als 840 EUR beträgt, lag diese bei teilweiser Erwerbsunfähigkeit bei monatlich 550 EUR.
Einige Personengruppen erhalten keine Erwerbsminderungsrente
Einige Personengruppen wie Selbstständige, Hausfrauen und -männer sowie Kinder haben, bis auf wenige Ausnahmen, in der Regel keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, weil sie die versicherungsrechtlichen Vorgaben nicht erfüllen. Auch eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es für alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, nicht mehr.
Darüber hinaus erhalten Auszubildende (und Studierende!) vor Erreichen der Wartezeit von 5 Jahren u.a. nur im Fall eines Arbeitsunfalls Erwerbsunfähigkeitsrente.
Fazit:
Jeder sollte sich Klarheit über die persönliche finanzielle Situation im Fall einer Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit verschaffen. Der Markt bietet dazu zahlreiche und passgenaue Ergänzungen gerade auch speziell für Auszubildende und Studierende, die generell keine gesetzliche Absicherung haben.