Eine Hinterbliebenenabsicherung bzw. Todesfallabsicherung wird oftmals nur im Zusammenhang mit einer Baufinanzierung und auf Anforderung der finanzierenden Bank thematisiert.

Dabei sollte die Todesfallabsicherung innerhalb der Familie je nach Ausgangssituation auch ohne Baufinanzierung eine wichtige Rolle spielen:

Die staatliche Absicherung in Form der gesetzlichen Witwen- bzw. Witwerabsicherung sowie Waisenrente(n) ist i.d.R. nicht ausreichend, um den finanziellen Bedarf im Fall des Falles abzudecken.
Die Herausforderung besteht darin, ein entsprechendes Szenario zu entwickeln und daraus den erforderlichen Mindesttodesfallschutz abzuleiten.
Die Risiko-Lebensversicherung lässt sich danach zur Bedarfsdeckung sehr variabel gestalten.

Auch die Beiträge sind im Regelfall überschaubar, jedenfalls nicht so hoch, um das Risiko der Nichtabsicherung zu rechtfertigen!

Eine Hürde zur Umsetzung stellt allerdings oftmals der Gesundheitszustand der zu versichernden Person(en) dar. Hier hilft unser Fachwissen im Umgang mit den üblichen Beantragungsprozessen weiter.

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